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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGB gelten als grundsätzliche Regelungen, sofern nichts anderes vereinbart wird. Die individuellen Angebote und Leistungsbeschreibungen gehen den AGB vor.

Grundlagen

Grundsätzlich gelten für den Werkvertrag:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Schweizerisches Obligationenrecht „Werkvertrag“

Zusätzlich werden (situativ) vereinbart:

  • Techn. Regelungen nach SIA Norm 118-343 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten, Türen, Schallschutz, Bodenbeläge etc.

 

Urheberrechte

Die Angebote, Zeichnungen und Muster sowie Projektbeschriebe des schriftlichen Angebotes dürfen anderen Bewerben nicht zur Kenntnis gebracht werden. Der Empfänger ist nur zur vertragsgemässen Verwendung der Unterlagen berechtigt.

  • Die Verletzung der Urheberrechte berechtigt die Schreinerei Pavoni AG zu einem pauschalen Schadenanspruch in der Höhe der geleisteten Aufwendungen

  • Materialmuster sind Eigentum der Firma und wenn nicht anders vereinbart, wieder zu retournieren.

 

Pflichten der Bauherrschaft

 

Vorleistungen

Das Erstgespräch und die Offerte sind kostenlos. Weitere Vorschläge, Beratung und Abklärungen sind kostenpflichtig und gegenseitig zu vereinbaren.

Ausführungsplanung

Entwurfs- und Projektplanung (gestalterische und technische Planungen) mit Beschrieb gelten nicht als Offertenleistung. Sie sind als Projektierungsauftrag nach Aufwand zu honorieren.

 

Produktanforderung

Die Bauherrschaft definiert die vorgesehene Produkt-verwendung und leitet daraus die Anforderungen an die Produkte ab. Mögliche Kriterien sind Form, Farbe, Funktionen, Klima, Schall, Sicherheit, Komfort, Menge usw.

 

Einfluss von Feuchtigkeit

Die empfohlene Luftfeuchtigkeit für Innenräume liegt bei 35-65%. Der geforderte Feuchtigkeits- und Anwen-dungsbereich ist von der Bauherrschaft zu definieren. Die davon abhängigen Schwind- und Quelleigenschaften müssen geplant werden.

 

Anwendungsplanung/Ausschreibungen

Ausschreibungstexte mit Leistungsbeschreibungen enthalten die vollständige und korrekte Anwen-dungsplanung. Darin müssen alle bestellungsrelevanten Kriterien und Produkteigenschaften abschliessend definiert sein. Eine Überprüfung ist nicht möglich und findet nicht statt. Die Schreinerei Pavoni AG übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Ausschreibungen oder Fachplanungen.

 

Ausführungsphase

Sollten während der Ausführungsphase bauseitige Änderungen eintreten sind sie allen beteiligten Unternehmen zu melden. Die Konsequenzen müssen diskutiert und festgelegt werden.

Termine

Sollten vereinbarte Termine nicht wahrgenommen werden, hat die Meldung bis spätestens 24 vorher zu erfolgen. Die Umtriebe für nicht eingehaltene Termine werden mit CHF 350.- verrechnet.

 

Pflichten des Unternehmers

 

Ausführungsplanung

Die Schreinerei Pavoni AG erstellt Offerten und Leistungsbeschriebe aufgrund der Anforderungsdefinition der Bauherrschaft.

 

Produkteigenschaften

Das Unternehmen prüft und klärt ab, ob die Produkte und deren Eigenschaften für die vorgesehene Nutzung geeignet sind und definiert diese gemeinsam mit der Bauherrschaft. Die definitive Bestimmung der Materialausführung wird durch eine fachgerechte Beratung unterstützt. Dies kann mithilfe von Mustern oder Modellen in der Ausstellung erfolgen.

 

Ausführung

Die Schreinerei Pavoni AG ist verpflichtet eine sachgemässe Ausführung der bestellten Produkte zu gewährleisten.

 

Werkvertrag, Bestellung

 

Auftragserteilung

Die Bestellung und die zum Zeitpunkt der Bestellung vorhandenen Kenntnisse sind für beide Vertragspartner verbindlich.

Der Leistungsumfang basiert auf:

  • schriftlicher Auftragserteilung

  • unterschriebener Auftragsbestätigung

  • Werkvertrag

  • Nachbestellungen (Werkvertragsergänzungen)

  • Mündliche Angaben

 

Bestellungsänderung

Erfordert eine Bestellungsänderung die Anpassung einer vertraglichen Frist oder Preisvereinbarung, so hat die Schreinerei Pavoni AG den Anspruch auf eine angemessene Anpassung der Frist bzw. des Preises.

 

Regiearbeiten und Arbeiten nach Aufwand

Arbeitszeiten, Material und Spesen werden nach Aufwand verrechnet. Sie werden separat ausgewiesen. Sofern nicht anders vereinbart, werden Regiearbeiten nach Auftrags-abschluss abgerechnet.

 

Inbegriffene Leistungen

Folgende Leistungen sind Bestandteil der Ausführung:

  • Lieferung zum Bauobjekt

  • Einbau und justieren, der jeweiligen Bauteile

  • Entsorgung der Abfälle, die durch die Schreinerei Pavoni AG verursacht wurden und die angemessene Reinigung der Arbeitsstellen

 

Nicht inbegriffene Leistungen

Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil der Ausführung:

  • Erweiterte Abklärungen wie beispielsweise objekt-bezogene, behördliche Abklärungen, Fluchtwege, Brandabschnitte etc.

  • Sämtliche Mehrkosten und Aufwände, die durch nachträgliche Wünsche des Auftraggebers verursacht wurden

  • Anpassungsarbeiten infolge fehlerhafter Pläne, die der Schreinerei Pavoni AG gestellt wurden

  • Entsorgungen von bestehenden Bauteilen. Diese können, auf Wunsch des Auftraggebers, gegen eine pauschale Entsorgungsgebühr durch die Schreinerei Pavoni AG entsorgt werden.

  • Zusätzliche Abdeckungen gegen Beschädigung oder als Sichtschutz

 

Preise, Zahlungskonditionen

Werkpreis als Einheitspreis: Die Einheitspreise basieren auf den offerieren Stückzahlen pro Position.

Werkpreis als Abrechnungspreis: Der Abrechnungspreis wird anteilsmässig in Prozenten (%) der Objekt-Gesamtsumme berechnet.

Werkpreis nach Aufwand (Regiearbeiten): Ohne vorgängige individuelle Vereinbarung gelten die Regiesätze von:

  • CHF 125.00/Std. für Monteure inkl. Servicewagen

  • CHF 110.00/ Std. für Bankschreiner

  • CHF 100.00/ Std. für Hilfsschreiner (Bank/Montage/ Oberflächenbehandlung)

  • CHF 135.00/Std. für Arbeitsvorbereiter (Planung, Zeichnung, Koordination)

  • CHF 135.00/Std. für Maschinist

  • CHF 40.- / 50.- / 65.- / 75.- für Lernende 1. / 2. / 3. / 4. Lehrjahr

 

Kostendach: die Kosten sind dem Kunden regelmässig zu melden. Das Kostendach gilt als Information und nicht als verbindlicher Einheitspreis.

 

Kostengrundlage

Im Vertrag nicht vorgesehene oder geänderte Leistungen sind auf der Basis der ursprünglichen Kostengrundlage zu vereinbaren. Die Reisezeit wird als normale Arbeitszeit verrechnet.

 

Mehr-, Mindermengen, -leistungen

Sämtliche Mehr- oder Minderleistungen gegenüber der Auftragsbestätigung werden separat ausgewiesen. Weicht die auszuführende Gesamtmenge um mehr als +/- 20% von der offerierten Menge ab, wird ein neuer Einheitspreis festgelegt auf der Preisbasis der Offerte.

 

Zahlungsfristen und Zahlungskonditionen

Die Zahlungsfrist beträgt 20 Tage nach Rechnungsstellung, ohne Abzüge. Aufgeführte Abzüge (Skonto) entfallen nach Ablauf der Zahlungsfrist. Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden nachbelastet.

 

Teilrechnung/Akontorechnungen

Die Summe und Zahlungsfrist für Teilrechnungen (Akontorechnung) erfolgen nach Vereinbarung.

 

Zahlungspflicht

Bestellte und ausgeführte Arbeiten sind zu bezahlen. Mängel oder Reklamationen entbinden nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsfristen.

 

Verzugszins/Mahnung

Nicht geleistete Zahlungen werden nach Ablauf der Zahlungsfrist erstmalig gemahnt. Sollte weiterhin keine Zahlung erfolgen wird ein Verzugszins von 10% in Rechnung gestellt.

 

Mängel

Alle ausgeführten Arbeiten sind sofort nach Fertigstellung vom Auftraggeber zu kontrollieren. Mängel sind innerhalb von 5 Tagen schriftlich mitzuteilen. Ansonsten gilt das Werk als genehmigt. Vorbehalten sind verdeckte Mängel.

Nach der erfolgten Bauabnahme kann die Schreinerei Pavoni AG für durch Dritte verursachte Schäden nicht haftbar gemacht werden.

Mögliche Mängelbehebung durch:

  • Instandstellung

  • Preisnachlass

 

Garantieleistungen

Die Gewährleistung erstreckt sich auf Mängel, welche auf das Material oder unsachgemässe Ausführung zurückzuführen ist.

Garantiedauer für alle Mängel und verdeckten Mängel richtet sich nach der SIA Norm 118.

 

Ausschluss

Jede Garantie wird ausgeschlossen durch:

  • Unsachgemässe Behandlung

  • Abweichende Nutzung, als ursprünglich definiert.

  • Mängel infolge abweichender Luftfeuchtigkeit

  • Beschädigung durch Dritte

Gerichtsstand

Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit erbrachten Leistungen der Schreinerei Pavoni ist ausschliesslich der Gerichtsstand Bülach, Schweiz, zuständig.

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Hochfelden, 01.01.2024

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